Carport Baugenehmigung – worauf kommt es an?

Ein Carport wird, als überdachter Stellplatz, im öffentlichen Baurecht wie eine Garage betrachtet. Bei der Planung deines Carports ist es daher zunächst wichtig, die Bestimmungen im öffentlichen Baurecht abzuklären. Die gesetzlichen Regelungen in ihren Einzelheiten sind von Bundesland zu Bundesland verschieden, da über eine Genehmigungspflicht und Zulassung die jeweilige Landesbauordnung entscheidet. Im Zuge der Erteilung einer Baugenehmigung muss auch geklärt werden, ob die bauordnungsrechtlichen, planungsrechtlichen, nachbarschaftsrechtlichen sowie weitere öffentlich-rechtliche Voraussetzungen erfüllt sind.

Wesentliches zum Baurecht

Während die Bestimmungen des Baugesetzbuches (BauGB) und der Baunutzungsverordnung (BauNVO) auf der gesamten Bundesebene eingreifen, entscheidet die jeweilige Landesbauordnung (LBO) beziehungsweise Bauordnung (BauO) der einzelnen Bundesländer sowie die Satzungen der betreffenden Gemeinde über die Zulässigkeit des Baus in ihrem Gebiet.

Da mit dem Verfahren für eine Baulizenz ein hoher Aufwand sowie auch Kosten verbunden sind, stellen die Landesbauordnungen Orientierungen auf, inwieweit für einen Carport, ein Bauantrag oder eine Bauanzeige gestellt werden muss.

Ist für ein Wohngebiet ein Bebauungsplan angelegt, reicht unter Umständen auch das einfache Baugenehmigungsverfahren, das Bauanzeige genannt wird. In Gebieten außerhalb geschlossener Ortschaften (Außenbereiche) gelten in vielen Bundesländern andere Bedingungen als in Innenbereichen.

Auch, wenn du für die offene Garage aufgrund ihres Formats keinen Bauantrag benötigen solltest, kann das Aufstellen unzulässig sein. In Abhängigkeit von weiteren Bestimmungen der Baunutzungsverordnung, Bauordnung und des Bebauungsplans, wie z.B. der zulässigen bebaubaren Fläche des Grundstücks, Grenzabständen, Grenzbebauung, Bauhöhe, Baufluchten sowie weiteren Aspekten kann es sein, dass du keine Genehmigung für dein Projekt erhältst. Es spielt übrigens keine Rolle für die Baugenehmigung, ob du einen Carport aus Holz oder einen Carport aus Aluminium bauen willst.

Der Unterstellplatz selbst muss zudem den anerkannten architektonischen Regeln entsprechen, wofür eine Baubeschreibung, -zeichnung und -berechnung inklusive der Statik vorgelegt werden müssen.

Beim Carport werden die freien Flächen zwischen den Stützen als “fiktive Wände” betrachtet und baurechtlich wie eine Garage oder ein normales Bauwerk angesehen. Dementsprechend sind auch die Bestimmungen zu Aspekten wie Gebäudeabstände, Brandschutz und Grenzbebauung abzuklären.

Unterschied zwischen einem Bauantrag und einer Bauanzeige

Der Bauantrag ist der Antrag auf eine Baulizenz für ein bauliches Vorhaben. Bauvorhaben. Der Bauantrag für die Erlaubnis ist schriftlich bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde einzureichen. Es sind mit dem Bauantrag alle erforderlichen Unterlagen (Bauvorlagen) für die Beurteilung des Bauvorhabens vorzulegen.

Die Bauvorlagen werden von einem bauvorlageberechtigten Verfasser wie Architekten oder Ingenieuren erstellt. Zu den Unterlagen gehören vor allem:

  • der Bauantrag als Antragsformular
  • eine Bauzeichnung im Maßstab 1:100
  • ein katasteramtlicher Lageplan und eine Liegenschaftskarte
  • eine Baubeschreibung
  • Berechnungen wie bebaute Fläche, umbauter Raum, Kosten, Nutzfläche
  • technische Nachweise wie die Statik.

Mit dem Bauantrag wird ein umfassendes Prüfungsverfahren eingeleitet, wodurch nach erfolgreichem Abschluss die Baugenehmigung für den Carport erteilt wird!

Die Bauanzeige ist demgegenüber ein vereinfachtes Verfahren, da hier kein baurechtliches Prüfungsverfahren erfolgt. Existiert ein Bebauungsplan mit textlicher Festsetzung, reicht den Behörden oft eine Bauanzeige aus, um den Bau zu prüfen und zu genehmigen.

Mit der Bauanzeige für einen Carport bestätigt ein zugelassener Ingenieur die Einhaltung der Bauvorschriften sowie die ordnungsgemäße Statik.

Dafür sind Unterlagen wie ein Entwurfsplan, amtlicher Lageplan sowie die Erklärungen und Beurteilungen des Sachverständigen notwendig. Die Bauanzeige wird vom zuständigen Bauamt auf Vollständigkeit und Plausibilität geprüft, es findet jedoch kein Verfahren statt.

Erhebt das Bauamt innerhalb von 4 Wochen keine Einwände, kann der Bau begonnen werden.

Falchdachcarport aus Holz mit Geraeteraum
Flachdachcarport aus Holz mit Geräteraum und Rhombuswände

Genehmigungspflicht nach der Landesbauordnung der Bundesländer

Inwiefern und ob überhaupt eine Erlaubnis benötigt wird, ist in den 16 Bundesländern unterschiedlich geregelt. In den Bundesländern Thüringen, Sachsen-Anhalt und Sachsen ist der Bau von einem überdachten Stellplatz und Garagen grundsätzlich genehmigungs- und anzeigefrei, sofern diese den öffentlich-rechtlichen Bestimmungen entsprechen. In dem Bundesland Schleswig-Holstein ist der Bau genehmigungs- und anzeigefrei, wenn die Bauvorhaben nach §§ 30 – 36 des Baugesetzbuches (BauGB) zulässig sind.

Regelungen in weiteren Bundesländern:

  • Baden-Württemberg: Carports sind im Innenbereich bis 40 m³ Raum und im Außenbereich bis 20 m³ Raum genehmigungsfrei, sofern die öffentlich-rechtlichen Bestimmungen eingehalten werden.
  • Bayern: Es ist immer ein Bauantrag zu stellen.
  • Berlin: Nur Carports bis 30 m² Grundfläche sind genehmigungsfrei! Ansonsten ist ein Bauantrag zu stellen!
  • Bremen: Es ist immer ein Bauantrag zu stellen.
  • Hamburg: Es ist immer ein Bauantrag zu stellen.
  • Hessen: Carports bis zu einem Rauminhalt von 40 m³ sind genehmigungsfrei!
  • Mecklenburg-Vorpommern: Carports benötigen keinen Bauantrag, sofern die öffentlich-rechtlichen Bestimmungen eingehalten werden.
  • Niedersachsen: Es ist immer ein Bauantrag zu stellen.
  • Nordrhein-Westfalen: Es ist grundsätzlich ein Bauantrag zu stellen.
  • Rheinland-Pfalz: Carports bis 50 m² Grundfläche sind genehmigungsfrei! Ansonsten ist ein Bauantrag zu stellen!
  • Saarland: Es ist immer ein Bauantrag mit Statik und Bauzeichnung erforderlich.

Fazit

Für den Bauantrag oder die Bauanzeige muss ein zugelassener Bauingenieur oder Architekt beauftragt werden, der die notwendigen Unterlagen erstellt. Die Anträge werden bei der zuständigen Baubehörde eingereicht.

Bevor du mit deinem Projekt startest, ist es in jedem Fall empfehlenswert, das Bauamt oder die Gemeinde zu kontaktieren, um dich über die notwendigen und nicht notwendigen baurechtlichen Erfordernisse zu informieren. Dies kann im Rahmen einer kostenpflichtigen Bauvoranfrage erfolgen, die alle geltenden Anforderungen im Vorfeld prüft.

Edgar Kremer
Edgar Kremer
Als Teamleiter im Vertrieb bin ich bei steda dein Ansprechpartner, wenn's um Terrassenüberdachungen, Carports, Verbundsicherheitsglas (VSG), Einscheibensicherheitsglas (ESG) und Sonnenschutz geht. Ich bringe eine Menge Erfahrung mit und helfe dir, die perfekte Lösung für dein Zuhause zu finden – maßgeschneidert auf deine Wünsche. Mir ist wichtig, dass du die technischen Details verstehst und genau weißt, was du bekommst.

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