Grillen auf Balkon und Terrasse – Was ist erlaubt und was nicht?

Sommer, Sonne, Baden und am Abend den Grill anwerfen. Gerade in der warmen Jahreszeit ist die Outdoor-Küche sehr beliebt. Grillfans mit eigenem Haus und Garten sind hier klar im Vorteil, doch kannst du auch im Park, auf der Wiese oder eben auf deinem Balkon Grillfreuden genießen. Letzteres sorgt allerdings immer wieder für Unsicherheit und Streitigkeiten. Darum ist es gut, ein paar Dinge zu beachten, damit es nicht zu unnötigem Ärger mit Nachbarn, dem Vermieter oder gar Behörden kommt.

Ist das Grillen auf dem Balkon erlaubt?

Gestaltungsidee Balkon
Gestaltungsidee Balkon

Wie so oft im Leben, lässt sich diese Antwort nicht eindeutig mit Ja oder Nein beantworten. Grundsätzlich ist das Grillen auf einem Balkon nicht verboten. Es sei denn, du findest in deinem Mietvertrag eine entsprechende Kausel. Andererseits gibt es aber auch kein eindeutiges “Grillrecht”.

Je nach Region unterscheiden sich die örtlichen Vorgaben und gesetzlichen Regelungen. Aber auch, wenn Grillen grundsätzlich erlaubt ist, darf es die Nachbarn nicht mit Rauch, Gerüchen oder Lärm belästigen. Es gilt stets das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme.

Individuelle Regelungen durch den Mietvertrag

Laut Deutschem Mieterbund darfst du grundsätzlich auf dem Balkon oder der Veranda einer Mietwohnung grillen. Solltest du allerdings in deinem Mietvertrag eine Klausel finden, welche die Verwendung eines Grills auf dem Balkon untersagt, so musst du auf den Outdoor-Grillgenuss verzichten.

Das gilt grundsätzlich für jede Art von Grill, also auch den Gas- oder Elektrogrill. Manche Vermieter haben allerdings spezielle Regelungen. Sie gestatten beispielsweise das Grillen mit dem Elektro- oder Gasgrill und verbieten lediglich den Einsatz eines Holzkohlegrills.

In jedem Fall sollte man sich an ein mögliches Verbot halten, da der Vermieter bei Verstößen gegen den Mietvertrag einen legitimen Kündigungsgrund hat. Die Vereinbarungen im Mietvertrag gelten selbstverständlich gleichermaßen für eine Terrasse oder den mitgemieteten Garten.

Wichtig: Das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme

Planst du eine größere Feier, bei der gegebenenfalls dein Mietvertrag das Grillen auf dem Balkon erlaubt, steht einem ungehinderten Grillspaß nichts mehr im Wege. Oder etwa doch? An ein paar Regeln muss man sich grundsätzlich immer halten, wenn es nicht zu einer Ordnungswidrigkeit kommen soll.

Die wichtigste Regel ist das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme. Darum sollte man es vermeiden, mit dem Grill ausgiebig herumzuqualmen. Es gilt immer, auf die Nachbarn in ausreichendem Maß Rücksicht zu nehmen und sie vor einer Beeinträchtigung durch Rauchschwaden, Feuerfunken, Lärm oder Hitze zu schützen.

Es sollte bestenfalls also kein Rauch von der Grillstelle in umliegende Wohnungen dringen. Ebenso sollte man unnötige Lärmbelästigung durch zu laute Musik oder Gäste vermeiden. Es tut der nachbarschaftlichen Beziehung sicherlich gut, wenn gesetzliche Ruhezeiten eingehalten werden – auch bei einer nächtlichen Party auf dem Balkon.

Mit einem erhöhten Lärmaufkommen zu rechnen ist: Sprich im Vorfeld doch einfach mal mit deinen Nachbarn. Die meisten Leute haben Verständnis, wenn beispielsweise ein Geburtstag gefeiert wird. Vielleicht lädst du Teile der Nachbarschaft auch einfach zum Grillen und Mitfeiern ein?

Wann und wie oft darf man auf dem Balkon grillen?

Grillen im freien
Grillen im freien

Ob das Grillen auf der Veranda oder dem Balkon erlaubt ist, schreibt in der Regel – wie bereits ausgeführt – der Mietvertrag vor. Eine einheitliche Regelung über alle Bundesländer hinweg fehlt allerdings. Ebenso uneindeutig ist die Frage geklärt, wie oft du einen Grill auf dem Balkon oder der Terrasse benutzen darfst.

Die gesetzlichen Regelungen unterscheiden sich hier sehr stark und es liegen immer nur Einzelentscheidungen der Gerichte vor. Leider gibt es keine verbindliche Richtlinie, an der du dich orientieren kannst, da von Fall zu Fall unterschiedlich entschieden werden kann.

Monatlich ein bis zwei Mal zu Grillen ist während der Saison durchaus üblich und entspricht grundsätzlich auch dem Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme. Ratsam ist es in jedem Fall, wenn du deine Nachbarn vor einer Grillparty im Vorfeld informierst. Mit einem freundlichen Gespräch erzeugt man meist mehr Verständnis, als wenn der Grill einfach angeworfen wird.

Sofern du das Entgegenkommen deiner Nachbarn nicht überstrapazierst, hast du gute Chancen, dass sich niemand über deine Aktivitäten beschwert.

Ist Grillen mit Holzkohle auf dem Balkon erlaubt?

Viele Grillfans wollen nicht auf einen Holzkohlegrill verzichten. Für sie muss die Grillwurst oder das Kotelett unbedingt über glühenden Kohlen gegart werden. Leider entsteht gerade beim Holzkohlegrill am meisten Rauch, was immer wieder zu Streitigkeiten mit Nachbarn führt.

Zwar ist das Grillen auf dem Balkon mit einem Holzkohlegrill nicht generell verboten. Nach dem Rücksichtnahmegebot sollten Nachbarn jedoch nicht durch Qualm beeinträchtigt werden. Auch das Immissionsschutzgesetz regelt mögliche schädliche Umweltauswirkungen.

Willst du auf einen Holzkohlegrill nicht verzichten, achte auf ein möglichst rauchfreies Grillen. Verwende für dein Grillgut Schalen aus Aluminium und pass auf, dass die Grillmarinade nicht auf die glühenden Kohlen tropft. Das verursacht nämlich meistens eine starke Rauchbildung. Alternativ kannst Du auch auf einen Gas- oder Elektrogrill umsteigen.

PS: Oder ein praktischen Balkon-Grill?

Qualmfrei Grillen mit Gas- oder Elektrogrill

Mit einem Elektro- oder Gasgrill ist ein möglichst rauchfreies Grillen auf dem Balkon möglich. Zugegeben, bei einem Elektrogrill will sich meist kein richtiges Grillgefühl einstellen, eben weil die Rauchentwicklung fehlt. Allerdings schmeckt die Grillwurst hier genauso gut wie von einem Holzkohlegrill. Probier es doch einfach mal aus. Auch bei einem Gasgrill ist die Rauchentwicklung erheblich geringer als bei einem Grill mit Holzkohle. Und das Ergebnis? Mindestens genauso lecker.

Achtung Brandgefahr

Wegen der räumlichen Enge ist das Grillen auf dem Balkon nicht ganz ungefährlich. Funkenflug kann rasch auf mögliche Deko-Gegenstände übergreifen. Am besten entfernst du vorab typische Balkondeko, wie Girlanden, Windräder oder Ähnliches, bevor es ans Grillen geht.

Der Grill muss sicher stehen. Vermeide wackelige Konstruktionen oder leere Bierkästen als Grilltisch. Für den Notfall sollte ein Feuerlöscher zur Hand sein, um mögliche Brandherde schnell löschen zu können.

Zur Not tut es auch ein Eimer mit Wasser oder Sand. Am sichersten ist die Verwendung eines Elektrogrills. Kinder sollten sich selbstverständlich nie in der Nähe eines Grills aufhalten, damit sie diesen nicht versehentlich umstoßen und sich selbst verletzen oder den Balkon in Brand stecken.

Grillen draußen
Grillen draußen im Garten

Fazit

Kurze Zusammenfassung:

  • Für deinen Balkon bzw. die Terrasse gilt: Es gibt weder ein generelles Grillverbot noch hast du ein „Recht auf Grillen“.
  • Nachbarn dürfen durch das Grillen nicht gestört werden. Es gilt das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme. Achte darauf, Qualmbildung möglichst zu verhindern, da übermäßige Rauchentwicklung zu den meisten Streitigkeiten führt.
  • Die Verwendung eines gas- oder Elektrogrills verursacht meist keinen oder zumindest deutlich weniger Qualm und das Grillgut schmeckt genauso gut wie von einem Holzkohlegrill.
  • Verständige deine Nachbarn am besten ein paar Tage vor dem geplanten Grillfest. Meistens wirst du so auf mehr Verständnis und Toleranz in deinem Umfeld stoßen.
  • Das Mietrecht gilt auch für das Grillen auf Balkon, Veranda oder gemietetem Garten. Ausschlaggebend ist, was im Mietvertrag und der Hausordnung steht.
  • Ist laut Mietvertrag das Grillen am Balkon untersagt, gilt dies sowohl für den Elektro-, den Gas- als auch den Holzkohlegrill. Bei Verstößen droht ein Bußgeld, im schlimmsten Fall sogar die Kündigung des Mietverhältnisses.
  • Es gibt keine einheitliche deutschlandweite Regelung, wie oft du auf dem Balkon grillen darfst. Hierzu liegen immer nur Einzelentscheidungen der Gerichte vor.
  • Nimm Rücksicht auf andere Mitbewohner und halte dich auch an die Lärmschutzverordnung sowie die geltende Nachtruhe von 22:00 bis 06:00 Uhr.
  • Achte auf die Sicherheit. Ideal ist ein Feuerlöscher neben einem standfesten Grill. Kinder sollten immer genügend Abstand zum Grill halten.
Edgar Kremer
Edgar Kremer
Als Teamleiter im Vertrieb bin ich bei steda dein Ansprechpartner, wenn's um Terrassenüberdachungen, Carports, Verbundsicherheitsglas (VSG), Einscheibensicherheitsglas (ESG) und Sonnenschutz geht. Ich bringe eine Menge Erfahrung mit und helfe dir, die perfekte Lösung für dein Zuhause zu finden – maßgeschneidert auf deine Wünsche. Mir ist wichtig, dass du die technischen Details verstehst und genau weißt, was du bekommst.

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