Das neue Haus ist gebaut und der erste Sommer nach dem Baustress naht. Endlich will man den eigenen Garten genießen. Doch eine Sache fehlt noch: Die Terrassenüberdachung. Die Planung zum Bau einer Terrassenüberdachung geht los und schnell stellt man fest: Es ist gar nicht so einfach herauszufinden, ob man eine Baugenehmigung für die Terrassenüberdachung braucht. Damit du Planungssicherheit hast und schon bald gemütlich unter deinem Terrassendach entspannen kannst, zeigen wir dir, wann du eine Genehmigung für deine Terrassenüberdachung brauchst und was die entscheidenden Kriterien sind. Dann kann der Bau deiner Terrasse losgehen!
Ist eine Terrassenüberdachung genehmigungspflichtig? Es kommt darauf an
Die Integrierung einer fest etablierten Überdachung auf der Terrasse stellt ein Bauvorhaben dar, das mit den baurechtlichen Bestimmungen sowie öffentlich-rechtlichen Vorschriften in Einklang stehen muss. Unter Umständen bedarf es also einer ordnungsgemäßen Baugenehmigung für
Terrassennüberdachungen.
Auf das Baurecht der Bundesländer achten
Das Baurecht ist bezüglich der Terrassenüberdachung in den Landesbauordnungen der einzelnen Bundesländer sehr unterschiedlich geregelt. Die Genehmigungspflicht ist in fast allen Bundesländern durch die Festlegung bestimmter Maße entschärft worden, doch wäre es ein großer Fehler, auf die Prüfung gesetzlicher Vorschriften und das Einholen umfassender Informationen zu verzichten.
Bauerlebnis aus der Sicht des Baurechts
Baurechtlich ist eine Terrassenüberdachung eine zu ebener Erde liegende Errichtung, Anbau- oder Umbaumaßnahme, sowie Änderung an einem Gebäude und trifft damit auf die gesetzlichen Vorschriften des Bauordnungsrechts und Bauplanungsrechts.
Soll abseits des Gebäudes eine freistehende Terrassenüberdachung gebaut werden und damit unbebaute Flächen überbaut, gelten ähnliche baurechtliche Vorschriften wie bei dem Bau eines Carports. Die Vorschriften für Carports sind ebenfalls in der jeweiligen Landesbauordnung und den Satzungen der betreffenden Gemeinde geregelt.
Entscheidungskriterien für eine Baugenehmigung
Worauf kommt es denn nun aber an, ob man eine Baugenehmigung für die Terrassenüberdachung braucht? Entscheidend sind:
- Region (Innen- oder Außenbereich)
- Größe
- fiktives Raumvolumen
Beispiel für "genehmigungsfreies Vorhaben"
Oft hört man beim Bau einer Terrassenüberdachung von sogenannten genehmigungsfreien Vorhaben. Doch was ist das überhaupt?
- auch “verfahren freies Bauvorhaben” oder “baugenehmigungsfreies Vorhaben”
- Grundfläche von bspw. 30m² nicht überdacht
- maximal festgelegte Tiefe (Breite der Überdachung) von bspw. 3m nicht überschreiten
- kann auch an Kubikmetern wie bspw. 50m³ gemessen werden
- Erscheint die geplante Überdachung aufgrund ihres Formats als genehmigungsfrei, so ist diese Regelung hinfällig, wenn sie Teil eines genehmigungspflichtigen Gesamtvorhabens ist
Denkmalschutz bei Terrassenüberdachungen beachten
Solltest du eine Terrassenüberdachung umbauen wollen, die keine Baugenehmigung braucht und damit zu den genehmigungsfreien Vorhaben zählt, solltest du dennoch an möglich andere Genehmigungen denken, die du einholen musst. Dazu zählen beispielsweise eine denkmalschutzrechtliche Zulassung für den Anbau an oder in der Nähe von Baudenkmälern oder Bewilligungen nach dem Naturschutzgesetz.
Verantwortlichkeit
Die Genehmigungsfreiheit bezieht sich ausschließlich auf das prüfende Verwaltungsverfahren, das durch einen Bauantrag eingeleitet wird. Die Einhaltung sämtlicher baurechtlichen und bauplanungsrechtlichen Vorschriften, öffentlich-rechtlicher Bestimmungen und sonstiger Gesetze obliegt dem Bauherrn eigenverantwortlich. Bei Nichteinhaltung und Widerrechtlichkeit drohen eine Prüfung durch die Bauaufsichtsbehörde, Ordnungsstrafen und der Abriss der Terrassenüberdachung.
Gesetzliche Bestimmungen für den Bau einer Terrassenüberdachung
Ist keine Baugenehmigung erforderlich, sind dennoch weitere gesetzliche Bestimmungen auf eigene Faust zu prüfen und eigenverantwortlich einzuhalten.
Zunächst ist die Zulassung nach den bauplanungsrechtlichen Bestimmungen zu prüfen und die Auflagen genauestens einzuhalten. Aufschluss gibt der Bebauungsplan der Gemeinde.
Entspricht das Bauvorhaben nicht dem Bebauungsplan, kann ein Antrag auf Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplans gestellt werden, auch wenn die Terrassenüberdachung selbst keiner Genehmigung bedarf. Existiert kein Bebauungsplan, dann gilt die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit nach §34 Baugesetzbuch (BauGB) auf Bundesebene.
Auch wenn die Zulässigkeit nicht vom Bauamt geprüft wird und der Bau nicht durch eine Bauerlaubnis bewilligt werden muss, sind sämtliche Vorschriften der jeweiligen Landesbauordnung einzuhalten.
Dazu gehören insbesondere die gesetzlichen Bestimmungen zu:
- den Abstandsflächen
- zum Brandschutz
- den statischen Anforderungen
- den zugelassenen Baustoffen
Ist ein Sommergarten genehmigungspflichtig?
Genehmigungspflicht & Regelungen in den einzelnen Bundesländern
Als verfahrensfreie Bauvorhaben gelten Terrassenüberdachungen in den jeweiligen Bundesländern nachfolgenden Kriterien:
Bundesland | Regelung |
---|---|
Baden-Württemberg | im Innenbereich bis zu einer Grundfläche von 30 Quadratmetern. |
Bayern | Fläche von 30 m² und Tiefe von 3 Metern |
Berlin | Fläche von 30 m² und Tiefe bis 3 m² |
Brandenburg | mit maximal 20 m² Grundfläche und 75 m³ umbautem Raum. |
Bremen | bis zu einer Tiefe von 3 Metern. |
Hamburg | Terrassenüberdachungen mit einer Fläche von 30 m² und einer Tiefe von 3 m² sowie bei untergeordneten Überdachungen |
Hessen | Terrassenüberdachungen und Teilverglasungen von erdgeschossigen Terrassen der Gebäudeklassen 1 bis 3 mit einem Mindestabstand von 3 Metern zur Nachbargrenze und unter Vorbehalt des Abschnitts V Nr. 3 § 55 HBO. |
Mecklenburg-Vorpommern | bis zu einer Fläche von 30 m² und bis zu 3 Meter Tiefe |
Niedersachsen | mit nicht mehr als 30 m² Grundfläche |
Nordrhein-Westfalen | einer Fläche bis maximal 30 m² und 4,5m (Update 2020)Metern Tiefe |
Rheinland-Pfalz | Zu ebener Erde liegende unbeheizte Anbauten wie Terrassenüberdachungen oder Wintergärten bis zu 50 m³ umbauten Raums. |
Saarland | einer Fläche bis maximal 36 m² und 3 m Tiefe |
Sachsen | maximal 30 m² Fläche und 3 Meter Tiefe |
Sachsen-Anhalt | einer Fläche bis zu 30 m² und einer Tiefe von 3 Metern |
Schleswig-Holstein | ebenerdige Terrassenüberdachungen mit einer Fläche bis zu 30 m² und einer Tiefe bis zu 3 Metern. |
Thüringen | einer Fläche bis maximal 30 m² und 4 m Tiefe. |
Update: Terrassenüberdachungen in Niedersachsen genehmigungsfrei!
Seit dem 01.01.2019 ist es nach § 60 der Niedersächsischen Bauordnung möglich, eine Überdachung mit einer Grundfläche von bis zu 30m² zu bauen, ohne dass eine Baugenehmigung notwendig ist.
Übersicht Deutschland Genehmigungspflicht & Regelungen
Der Gang zum Bauamt – Informationen, schriftliche Bestätigung, Antragsformulare
Es ist zu empfehlen, sich genau beim zuständigen Bauamt über die baurechtlichen und bauplanungsrechtlichen Bestimmungen zu informieren sowie beraten zu lassen und sich gegebenenfalls auch von fachkundigen Mitarbeitern eine amtliche Bestätigung einzuholen, dass keine Baugenehmigung erforderlich ist.
Muss man sich zu einem späteren Zeitpunkt auf die erhaltene Information berufen, reicht eine mündliche Aussage nicht aus. Es kann für den Anbau einer Terrassenüberdachung auch eine kostenpflichtige Bauvoranfrage gestellt werden.
Muss ein Bauantrag oder eine Bauanzeige gestellt werden, sind die dafür notwendigen Antragsformulare und Informationen ebenfalls beim Baurechtsamt erhältlich.