Beim Thema Gartenzaun, Sichtschutz und Zaunhöhe kann es schnell zu Streitigkeiten unter Nachbarn kommen. Was dem einen zu hoch ist, ist dem anderen nicht hoch genug, was dem einen willkommener Sichtschutz ist, nimmt dem anderen zu viel Licht. Was sagt das Gesetz zu derartigen Meinungsverschiedenheiten?
Was müssen Eigenheimbesitzer bezüglich Grundstücksgrenze, Einfriedung und Zaunhöhe beachten – und was ist typisch, was ist erlaubt? steda gibt Antworten auf die wichtigsten Grenzfragen.
Wie wird die Zaunhöhe gemessen?
Bevor geklärt werden kann, wie hoch ein Zaun oder eine Mauer an der Grundstücksgrenze sein darf, muss definiert werden, wie die Höhe überhaupt ermittelt wird. Ab wo also misst man eigentlich die Höhe des Zauns?
Grundsätzlich gilt hier: Die Zaunhöhe wird von der natürlichen, gewachsenen Geländeoberfläche aus gemessen. Findet sich beispielsweise auf deinem Grundstück ein nachträglich hinzugefügter Graben oder eine künstlich angelegte Aufschüttung, werden diese nicht als Maßstab herangezogen, sondern die ursprüngliche Geländeoberfläche.
Richtlinien der Zaunhöhe nach Bundesländern
- In Nordrhein-Westfalen, Brandenburg und Niedersachsen sind Eigentümer beispielsweise dazu verpflichtet, ihr Grundstück zu umzäunen, also mit einem Zaun oder einer anderen Grenzmarkierung zu versehen.
- In Berlin, Hessen und Schleswig-Holstein hingegen ist eine Umzäunung nur dann Pflicht, wenn der Nachbar darauf besteht. In diesem Fall werden die Kosten von beiden Nachbarn zu gleichen Teilen getragen, auch wenn nur ein Nachbar die Begrenzung wünscht.
Zaunhöhe nach Bundesländern: Tabelle zur Übersicht
In folgenden Bundesländern gilt eine erlaubte Zaunhöhe von 1,20 Metern:
- Thüringen
- Schleswig-Holstein
- Saarland
- Rheinland-Pfalz
- Nordrhein-Westfalen
- Niedersachsen
- Hessen
In diesen Bundesländern gilt eine erlaubte Zaunhöhe von 1,25 Metern:
- Berlin
- Brandenburg
Beachte allerdings: Von Gemeinden und Ländern wird stets angestrebt, das bestehende Straßenbild zu erhalten. So wirst du kaum etwas falsch machen, wenn sich deine Mauer, Sichtschutzzaun oder die Hecke harmonisch in das Gesamtbild der umliegenden Straßen einfügt. Das Gesetz spricht hier von der sogenannten Ortsüblichkeit.
Auch die Frage nach der Höhe des Zauns beantwortet sich damit schnell: Wenn an den Vorgärten ringsum ein 80 Zentimeter hoher Zaun die Grundstücksgrenze kennzeichnet, wirst du mit einem 2-Meter-Sichtschutz aus dem Rahmen fallen und das Erscheinungsbild der Umgebung irritieren oder stören.
Die Länder unterscheiden zwischen mehreren Detailfragen
- Soll der Zaun, Mauer oder Hecke als symbolische Grenze zum Nachbargrundstück dienen?
- Soll die Funktion eines Sichtschutzes erfüllt werden?
- Geht der Zaun zur Straße oder einen öffentlichen Verkehrsfläche hinaus?
- Handelt es sich um die Grundstücksgrenze zum Nachbarn?
Wenn der Zaun oder die Hecke eine symbolische Grenze zum Nachbargrundstück bilden soll, gilt im Schnitt eine Höhe von 40 bis 90 Zentimetern als üblich. Soll gleichzeitig die Funktion des Sichtschutzes erfüllt werden, kannst du höher stapeln: zwischen 170 und 190 Zentimetern sind möglich. Ähnlich verhält es sich bei Einfriedungen zur Straße hin: Hier sind Zäune und Sichtschutz bis zu 180 Zentimetern möglich.
Die meisten Streitfragen rund um Einfriedung, Sichtschutz und Gartenzaun entstehen, wenn sich eine Partei nicht an die ortsübliche Gestaltung hält. Halte dich an die Gepflogenheiten in der direkten Nachbarschaft, gehst du automatisch auf Nummer sicher.
Bevor du jedoch anfängst, eine Mauer oder einen aufwendigen Sichtschutz wie Gabionenkörbe zu bauen, frag im Zweifelsfall immer einen Anwalt, der sich mit den Rechtsfragen auskennt. Willst du eine Begrenzung errichten, die höher als ortsüblich ist, ist beispielsweise eine Baugenehmigung notwendig – auch für ein größeres Gartenhaus ist das in manchen Ländern der Fall.
Eine Rechtsberatung kann im Vorfeld helfen, Ärger und Streitigkeiten im Nachgang zu vermeiden.
Aufgepasst!
In manchen Einzelfällen sind die Detailfragen allerdings nicht nur Ländersache, sondern auch die Angelegenheit der Kommunen und Gemeinden. Bayerns Landeshauptstadt München legt beispielsweise in den Bebauungsplänen die Möglichkeiten der Grundstücksbegrenzung ganz konkret fest: Zäune und Mauern dürfen hier eine Höhe von 150 Metern nicht überschreiten.
Wie hoch darf ein Zaun an der Straße sein?
Wie hoch darf Sichtschutz an der Grenze sein?
Als Sichtschutz gelten nicht nur blickdichte Zäune, sondern auch Hecken und Bäume, die an der Grundstücksgrenze zum Nachbarn verlaufen. Für sogenannte „lebendige Einfriedungen“, also Bäume und Hecken, gelten dieselben Vorschriften und Bestimmungen wie für Zäune.
Als Sichtschutz eingesetzt dürfen Zäune, Hecken und Mauern landesweit etwa 170 bis 190 Zentimeter hoch sein.
Grundsätzlich werden die erlaubten Zaun- und Sichtschutzhöhen von den Ländern, teilweise auch von den Kommunen und Gemeinden festgelegt.
Wenn du jedoch keine extravaganten Bebauungen anvisierst, kannst du dich einfach an dem in der Nachbarschaft vorherrschenden Erscheinungsbild orientieren – denn das tun Länder und Kommunen auch.
In der Regel sind Grundstücksgrenzen – ob als Zaun oder als „lebendige Einfriedung“ in Form einer Hecke – mit einer Höhe von bis 180 Zentimetern kein Problem, sofern sie als Sichtschutz dienen. Im Zweifelsfall bist du bei einer Rechtsberatung gut aufgehoben. Achte auch bei einem Sichtschutz zur Straße auf den erforderlichen Abstand von 0,50 m zur Grenze.
Kann der Nachbar einen Zaun oder Sichtschutz verbieten?
Grundsätzlich verbieten kann ein Nachbar einen Zaun oder Sichtschutz nicht. Natürlich gibt es aber Richtlinien, an die sich jeder, der einen Zaun errichtet, halten sollte. Da es in einigen Bundesländern eine sogenannte Einfriedungspflicht gibt, ist die Errichtung eines Zauns oder einer lebendigen Einfriedung oft sogar Pflicht.
Zu beachten ist beim Zaunbau aber z.B. der Abstand zur Grundstücksgrenze. Einen Zaun auf die Grundstücksgrenze darfst du nur setzen, wenn der Nachbar einverstanden ist. Beachte beim Zaunbau zum Nachbarn hin also zum einen erforderlichen Abstand zur Grundstücksgrenze oder einige dich mit dem Nachbarn auf eine Grenzbebauung. Halte dich zudem an die Vorgaben zur Höhe und richte dich nach den ortsüblichen Gegebenheit.
Im Zweifel: Erkundige dich vorsichtshalber bei deiner Stadt oder Gemeinde, um unnötigen Ärger und Kosten zu vermeiden.