Steuern sparen im Grünen? Nichts leichter als das! Vielleicht hast du dir bisher noch keine Gedanken darüber gemacht, aber auch Gartenarbeiten – im weitesten Sinne – haben grundsätzlich das Potential, steuerlich geltend gemacht zu werden, wenn du hierzu ein entsprechendes Unternehmen beauftragst.
Wir zeigen dir, was du einsparen kannst, wenn du gezielt bestimmte Kosten geltend machst.
Welche Arbeiten kannst du prinzipiell absetzen?
Punkt 1
Die Gartenanlage bzw. Gartenfläche muss zu einem Komplex gehören, der von dem jeweiligen Besitzer, sprich von dir, auch selbst bewohnt werden kann. Diese Regelung schließt auch Ferienwohnungen und Schrebergärten mit ein. Dazu musst du in diesen Gebäuden nicht durchgängig wohnen, dennoch müssen sie von dir auch als Wohnraum genutzt werden können.
Punkt 2
Es muss sich bei dem Objekt um einen bereits bestehenden Komplex handeln. Den Neubau eines Wintergartens oder dergleichen kannst du nicht von der Steuer absetzen.
Punkt 3
Du kannst maximal 20 Prozent der handwerklichen Kosten geltend machen, die dabei einen maximalen Wert von 1.200 Euro pro Jahr nicht überschreiten dürfen.
Dabei gilt es zu beachten, dass zwischen handwerklichen Dienstleistungen und haushaltsnahen Dienstleistungen unterschieden wird. Handwerkliche Dienstleistungen beziehen sich beispielsweise auf das Verlegen von neuen Pflastersteinen und den damit verbundenen Arbeitsaufwand.
Von einer haushaltsnahen Dienstleistung spricht man hingegen bei der Pflege einer Hecke. Sprich also, wenn die Hecke in Form geschnitten wird.
Haushaltsnahe Dienstleistungen können ebenfalls bis maximal 20 Prozent der Gesamthöhe abgesetzt werden, wobei sich die Obergrenze hier auf 4.000 Euro pro Jahr erhöht.
Möglichkeiten zum Steuern sparen rund um den Garten
Reine Arbeitskosten
Wenn du ein Unternehmen mit der Pflege deines Gartens beauftragst, solltest du dein Augenmerk einmal auf die reinen Arbeitskosten lenken. Insbesondere hier lohnt es sich, genau hinzuschauen, um welche Dienstleistung es sich genau handelt. Reine Arbeitskosten können dabei sowohl beim Verlegen von Pflastersteinen, als auch beim Schneiden der Hecke anfallen.
Maschinen und Fahrtkosten
Maschinen, die für die Arbeiten im Garten benötigt werden, können ebenfalls von der Steuer abgesetzt werden. Diese Regelung bezieht sich auch auf die anfallende Mehrwertsteuer eines solchen Produktes. Gleiches gilt hier für die daraus resultierenden Fahrtkosten, die ebenfalls steuerlich geltend gemacht werden können.
Verbrauchsmaterialien
Dieser Punkt sollte nicht unberücksichtigt bleiben, zumal oftmals fälschlicherweise davon ausgegangen wird, dass diese Produkte nicht von den Steuern abgesetzt werden können. Das ist jedoch nicht korrekt. Insbesondere, wenn es sich dabei um Verbrauchsmaterialien wie Abdeckfolien, Schmiermittel oder auch Reiniger handelt, können diese ebenfalls geltend gemacht werden.
Entsorgung
Die Entsorgung spielt im Rahmen der Gartenarbeit eine nicht ganz unwesentliche Rolle. Hier fallen in der Regel größere Mengen von Müll und Grünschnitt an, die es ordnungsgemäß zu entsorgen gilt.
Zum Glück kannst du auch Kosten, die dabei entstehen, steuerlich absetzen. Immerhin ein kleiner Trost, der sich später erfreulicherweise in deiner Geldbörse wiederfindet.
Bedenke aber, dass die von dir angegebenen Mengen auch zur Größe deines Gartens bzw. deines Projektes passen müssen – die Relation muss also nachweisbar gegeben sein.
Gutachten / Gutachter
Um glaubhaft zu machen, dass für die Pflege und den Erhalt eines Baumes ein größerer Arbeitsaufwand vonnöten ist, der steuerlich geltend gemacht werden soll, kann die Beauftragung eines Gutachters wichtig sein. Gut zu wissen: Auch die Kosten für den Gutachter dürfen in deiner Steuererklärung auftauchen. Bedenke aber, dass dein bestelltes Gutachten einen unmittelbaren Bezug zu deiner Gartenanlage bzw. der geplanten Gartenpflege hat. Du kannst nicht einfach jedes beliebige Gutachten einreichen, welches du – aus welchen Gründen auch immer – gerade einmal benötigst.
Nichts geht ohne Rechnung
Hast Du also etwas gekauft oder für eine Dienstleistung bezahlt, so musst du dies durch einen entsprechenden Beleg dokumentieren können. Kannst du dies nicht, so wirst du auf den Ausgaben sitzen bleiben.
Ideal ist es, wenn du zusätzlich zu der Rechnung auch eine Überweisung als Zahlungsnachweis hast. Barzahlungen, besonders bei großen Summen, können vom Finanzamt abgelehnt werden. Du solltest also, wenn möglich, immer per Überweisung die Rechnungen begleichen.
Dabei müssen die Kosten für Materialien immer getrennt von den Lohnkosten aufgeführt sein. Andernfalls könnte es hier Probleme mit dem Finanzamt geben, da die Auflistung der einzelnen Posten nicht eindeutig sein kann. Prüfe deine Rechnungen also immer genau darauf, ob eine solche Unterscheidung nachvollziehbar getroffen wurde. So kann nichts schiefgehen.
Insofern du über eine Rechnung und den dazugehörigen Zahlungsbeleg, sprich Überweisungsschein, verfügst, solltest du auch beides beim Finanzamt einreichen. Zu empfehlen ist es hier, diese beiden Belege immer gleich zusammenzuheften. Auf diese Weise kannst du dir viel Zeit und Ärger ersparen.
Fazit
Sowohl Eigenheimbesitzer als auch Mieter können die Durchführung von Gartenarbeiten in Auftrag geben und die dabei anfallenden Posten gegenüber dem Finanzamt geltend machen. Dabei gilt: Die maximal absetzbare Summe beträgt 5.200 Euro.
Diese setzt sich aus dem maximal absetzbaren Wert von 1.200 Euro bei den handwerklichen Dienstleistungen und dem maximal absetzbaren Wert von 4.000 Euro bei den haushaltsnahen Dienstleistungen zusammen. Alle weiteren Kosten, die über diesen Betrag hinausgehen, werden vom Finanzamt nicht berücksichtigt.